Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.
Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen
sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.
Um Informationen zu erhalten, müssen Sie bei einer informationspflichtigen Stelle einen Antrag stellen.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, an welchen Informationen Sie genau interessiert sind. Außerdem müssen Sie erklären, in welcher Form die Informationen für Sie zugänglich gemacht werden sollen. Das können die Akteneinsicht oder eine Auskunft sein.
Wenn die geforderten Informationen bereits in öffentlich zugänglicher Form vorliegen, kann die informationspflichtige Stelle Sie auf diese Quellen verweisen.
Hinweis: Sie müssen keine Gründe nennen, um Zugang zu Umweltinformationen zu bekommen.
Informationspflichtige Stellen sind:
Hinweis: Wenn oberste Landesbehörden an Gesetzen oder Rechtsverordnungen arbeiten, sind sie bis zum Abschluss der Rechtssetzungsverfahren von der Informationspflicht ausgenommen.
Die Gerichte des Landes sind nur informationspflichtig, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Keine
Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort sind kostenfrei.
Ist die Bearbeitung mit einem darüber hinausgehenden Aufwand verbunden, kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.
Keine
Die beantragten Umweltinformationen sind innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Eine Ausnahme gilt für umfangreiche und komplexe Informationen. In solchen Fällen kann die Frist auf 2 Monate verlängert werden. Die Behörde muss Sie über die Fristverlängerung spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages informieren.
Das Hessische Umweltministerium hat ein Formular erarbeitet, dass es Antragstellerinnen und Antragstellern erleichtern soll, Auskunftsersuchen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) gegenüber informationspflichtigen Stellen abzufassen. Das Formular kann interaktiv ausgefüllt werden und dann unmittelbar als E-Mail-Anhang an die zuständigen Stellen verschickt werden.
finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG)/Messwerte
Liste der nach § 10 UIG aktiv verbreiteten Umweltinformationen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Umweltatlas Hessen
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Messwerte
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - HLNUG -)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 26.1 Natur und Umwelt
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
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Tel.: 06441 407-2250
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
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umwelt@lahn-dill-kreis.de
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