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Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse:
TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen
Rüdesheimer Straße 119
PLZ: 64285
Tel.: +49 800 272727-0
Fax: +49 6151 600-654
E-Mail:
Fahrerkarten@tuevhessen.de
Webseite:
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