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Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. 

Zuständige Stelle

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.

Geltungsdauer: 5 Jahre

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

08.10.2024
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

Rüdesheimer Straße 119
PLZ: 64285

Tel.: +49 800 272727-0
Fax: +49 6151 600-654

E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de
Webseite: Service-Center in Hessen

Online-Dienste

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr