Sie sind verpflichtet, eine Änderung bei Ihnen oder Ihrem Betrieb bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies betrifft meist den Wechsel des Vermarkters / Eigentümers bei einer oder mehreren Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei. Dazu zeigen Sie neben den Flächenangaben den bisherigen sowie den neuen Eigentümer / Vermarkter an. Zudem zeigen Sie an, ob Sie die Fläche(n) im Eigentum bewirtschaften oder dies von einem abweichenden Bewirtschafter übernommen wird. Des Weiteren zeigen Sie an, ob der Ertrag der Fläche(n) an eine Winzergenossenschaft geliefert wird. Im Rahmen dieser Anzeige geben Sie außerdem eine Verpflichtungserklärung zum Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung gemäß der jeweils gültigen Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ab.
Wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Betrieb eine Änderung ergibt, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Weinbau
Es fallen keine Gebühren an.
Die unterjährig bei Ihnen oder Ihrem Betrieb stattfindende Änderung ist unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein
Tel.: +49 6123 9058-26
Fax: +49 6123 9058-51
E-Mail:
Weinbaudezernat@rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr