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Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist. Veranstaltungen können nur durch in Hessen anerkannte Träger zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Trägeranerkennung erfolgt durch das Hessische Ministeriums für Soziales und Integration.
Die Veranstaltungen müssen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes dienen.
Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub (Negativkatalog) im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG), wenn sie
Ebenso werden Kirchentage, Praktika, reine Prüfungen, Kongresse, Konferenzen, Messen, sowie komplette Studiengänge ebenfalls nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
Wenn Sie als anerkannter Bildungsurlaubsträger einen Bildungsurlaub durchführen möchten, müssen Sie diesen anerkennen lassen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Bitte beachten Sie, dass nur bereits in Hessen anerkannte Träger einen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung stellen können. Sollten Sie als Träger in Hessen noch nicht anerkannt sein, können Sie keinen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung stellen.
Programm der Bildungsurlaubsveranstaltung
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die gesetzlichen Definitionen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und Ehrenamtsschulungen stellen sich wie folgt dar:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Adresse:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sonnenberger Straße 2 / 2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3219-0
Fax: +49 611 32719-3700
E-Mail:
poststelle@hsm.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.