Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten restlos gelöscht werden. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft.
Ungeachtet dessen muss eine solche Stelle auch ohne Ihr Verlangen Ihre personenbezogenen Daten löschen, wenn sie die Daten für den jeweiligen Zweck nicht mehr benötigt.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
Das Recht auf Löschung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der zuständigen öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Stellen, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, Ihre Daten vollständig löschen müssen.
Das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post beantragen.
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten online anfordern:
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich anfordern:
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch zu.
Damit Sie Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen können, muss
Ihre personenbezogenen Daten können nicht gelöscht werden, wenn sie verarbeitet werden:
kostenfrei
Es gibt keine Frist.
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)