Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.
Widerspruch online einreichen:
Widerspruch schriftlich einreichen:
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,
Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn
die Datenverarbeitung im Kontext von Forschung, Wissenschaft oder Statistik steht und Ihr Widerspruch dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.
kostenfrei
Es gibt keine Frist.
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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