Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.
Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".
Meldeformulare
(Paul-Ehrlich-Institut)
Versorgung bei Impfschaden beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt
Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:
Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“
Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Keine
Weitere Informationen:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder-/ und Jugendgesundheit
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Schlossstraße 20
35745 Herborn
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1616
Fax: 06441 407-1055
E-Mail:
KJGD@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Postfach 2351
36013 Fulda
Tel.: +49 661 6207-0
Fax: +49 611 327-644915
E-Mail:
postmaster@havs-ful.hessen.de
Webseite:
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten
Postfach 2351
36013 Fulda
Tel.: +49 661 6207-0
Fax: +49 611 327-644915
E-Mail:
postmaster@havs-ful.hessen.de
Webseite:
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr