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Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
Die Höhe der Förderung ist individuell.
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen sich wie folgt dar:
Gewährung von Jubiläumsgaben
Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €.
Förderung der Jugendarbeit
Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 10,00 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.
Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit
Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:
Budget für das Haushaltsjahr
./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
./. Jubiläumsgaben
./. Jugendförderung
./. Sonderförderung
= Restbetrag
Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.
Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.
Sonderförderung
Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.
Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäuden
Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung und / oder Verbesserung vereinseigener Anlagen und Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Dies sind Maßnahmen, die zu langfristigen und nachhaltigen Einsparungen von Energie führen. Der Investitionszuschuss beträgt 20 % der anerkannten Baukosten, maximal jedoch 5.000,00 €. Die Anträge können über einen separaten Antrag bis 30.09. eines laufenden Jahres gestellt werden.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Der Antrag kann sowohl mit dem hinterlegten Antrag in Papierform als auch über das Vereinsportal gestellt werden. Dieses erreichen Sie unter vereine.herborn.de
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Zum Nachweis können Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes verwenden und in Kopie an uns übersenden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie beigefügt. Mit dem Antrag können Sie uns auch die erforderlichen Nachweise zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Verein die oben genannten Kriterien erfüllt.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet.
Anträge zur Förderung einer energetischen Sanierung können bis zum 30.09. gestellt werden. Hierzu gibt es aktuell noch keinen Online-Prozess. Anträge können formlos per E-Mail an m.klingelhoefer@herborn.de gesendet werden.
Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-208
Webseite:
https://www.herborn.de
E-Mail:
m.flick@herborn.de
Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
Webseite:
https://www.herborn.de