Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen mit einem bestimmten System zur Errichtung an mehreren Stellen haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.
Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach).
Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Zuständig ist Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.
Die Gebühren werden je nach Zeitaufwand berechnet, betragen aber mindestens 100 EUR.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein.
Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht (HMWEVW)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 32 - Bauaufsicht, Wohnungswesen und Gewerbe
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
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35394 Gießen, Universitätsstadt
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