Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte.
Die Kosten belaufen sich auf mindestens 100 €. Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
Antrag auf Verlängerung muss während der Laufzeit des Bauvorbescheids erfolgen. Diese Laufzeit beträgt 3 Jahre.
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Es reicht ein formloser Antrag.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen