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Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden.
Die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde wird auf Antrag verliehen.
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) zusammen mit dem urkundlichen Beleg über das Jubiläumsalter sowie dem Festprogramm vorzulegen.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) vorzulegen.
Gemeinden, die die Absicht haben, einen Antrag vorzulegen, melden dies vorab unter Angabe des vorgesehenen Termins der Jubiläumsfeierlichkeiten bis zum 30. November des vorhergehenden Jahres direkt an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
4-6 Wochen.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Adresse:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten