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Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.
Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.
Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.
Keine.
In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.
4-6 Wochen.
Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einzureichen.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Adresse:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Weitere Formulare: