Wenn Sie Bürgergeld bekommen, soll die Förderung aus dem Vermittlungsbudget Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das kommunale Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise folgende Kosten für Sie übernommen werden:
Ihren Antrag müssen Sie vor Entstehung der zu erwartenden Kosten stellen.
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung erhalten beziehungsweise erhalten haben, arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und
a) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen wollen oder
b) eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich Ihre Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten und Kosten für Zeugnisse) erstatten lassen. Dies gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen.
Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihr beziehungsweise Ihre Ansprechpartner:in teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag bei-gefügt werden müssen.
Es gibt keine Kosten.
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie bei der örtlich zuständigen zuständiges Jobcenter beantragen, bevor die Kosten entstehen.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Widerspruch
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
MAGS NRW
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales