Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Versandhandel von Arzneimitteln
(Regierungspräsidiums Darmstadt)
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI einzutragen.
Registrierte Arzneimittelhändler
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI)
Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro
Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“
Apotheken werden regelmäßig behördlich überwacht
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.
Versandapothekenregister
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI)
EU-Sicherheitslogo
Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.
Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postfach 120142
PLZ: 64238
Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle@hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Weitere Formulare: