Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihre Hinterbliebenen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihrer Hinterbliebenen.
Wegen Unfallfürsorgeleistungen im Rahmen des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst erteilen die personalverwaltenden Dienststellen Auskünfte zur Zuständigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Kassel - Aufgaben und Zuständigkeiten
Aufgaben und Zuständigkeiten des Dezernats Beamtenversorgung beim Regierungspräsidium Kassel
(Regierungspräsidium Kassel)
Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 11 - Beamtenversorgung
Fünffensterstraße 4
34117 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: 0561 106-0
E-Mail:
versorgung@rpks.hessen.de
Webseite:
https://www.rp-kassel.hessen.de/personaldienstleistungen/beamtenversorgung
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr