Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.
Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.
Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune
Widerspruch
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Koordinierungsstelle OZG Kommunal
Koordinierungsstelle OZG Kommunal
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Mittwoch:
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Montag:
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Donnerstag:
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Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
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