Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de