Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.
Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.
Sie planen nicht geregelte Bauprodukte bzw. Bauarten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.
Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.
Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.
Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen
Wilhelminenstraße 1–3
PLZ: 64283
PLZ: 64278
Tel.: +49 6151 12-8925
Webseite:
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
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Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Ansprechpartner:
E-Mail:
Suereyya.Bumin@rpda.hessen.de