Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können einen Wechsel der Zuständigkeit und eine Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Zuständigkeit sowie eine Übertragung der Pilotenlizenz auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Zuständig sind die Regierungspräsidien
Gültige ausländische EASA-Lizenz: PPL(A), PPL(H), SPL, BPL, LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B)
Die anfallenden Gebühren können variieren.
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen