Das Leben in einer Pflegefamilie stellt eine Alternative zu einer stationären Versorgung in einer Einrichtung dar und bietet geistig und/oder körperlich behinderten Minderjährigen Betreuung, Pflege, Erziehung und Förderung in der Geborgenheit einer Familie.
Die aufnehmende Familie wird fachlich und finanziell unterstützt.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Anleitung zum Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Für Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben möchten, können im Rahmen der Bewerbung Kosten für ein ärztliches Attest und das polizeiliche Führungszeugnis entstehen
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 -60a SGB XII
Die Gewinnung von Familien und die fachliche Begleitung erfolgen derzeit noch durch den Fachdienst des LWV Hessen. Geplant ist die kontinuierliche Betreuung durch einen qualifizierten Fachdienst vor Ort.
Für Kinder und Jugendliche mit einem Erziehungsdefizit und/oder einer seelischen Behinderung besteht ein vorrangiger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII. Zuständiger Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lwv-hessen.de
www.lwv-hessen.de
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Darmstadt I
Steubenplatz 16
PLZ: 64293
Tel.: 06151 801-0
Tel.: 06151 801-231
Fax: 06151 801-57231
E-Mail:
sascha.jacob@lwv-hessen.de