Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.
Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.
Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.
Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
Postfach 10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt
Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postfach 15 67
Außenstelle Wiesbaden -
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: 0561 106-0
E-Mail:
abteilung-6@rpks.hessen.de
Webseite:
https://www.rp-kassel.hessen.de
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr