Zahnärztinnen und Zahnärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet hinweisen.
Wenn Sie als Fachärztin/Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung als Facharzt/ -ärztin durch die zuständige Landeszahnärztekammer. In Hessen wird das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen geregelt.
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der hessischen Landeszahnärztekammer.
An die Landeszahnärztekammer Hessen
Die von einer anderen Zahnärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.
Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet.
Mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Von Ärztinnen / Ärzten aus dem Ausland werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Es werden Gebühren fällig; Informationen dazu erteilt die Landeszahnärztekammer Hessen
Landeszahnärztekammer Hessen
Adresse:
Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4
PLZ: 60528
Tel.: +49 69 42725-0
Fax: +49 69 427275-105
E-Mail:
box@lzkh.de
Webseite:
Landeszahnärztekammer Hessen