Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.
Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Sie müssen dafür sorgen, dass
Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.
formlose Anzeige
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Auslagen.
Die Anzeige sollten Sie mindestens 2 Monate vor Einstellung des Betriebs einreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch die Signaturschlüsselinhaber von der Einstellung des Betriebs informieren.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Einstellung der Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter
Bundesnetzagentur
Adresse:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Fax: +49 228 14-8872
Tel.: +49 228 14-0
E-Mail:
info@bnetza.de