Nach einer bestandenen Ausbildung werden Sie in der Berufspraxis bald erkennen, wie wandelbar Aufgabenbereiche sein können. Sie können im Rahmen einer Fortbildung zur Fachwirtin für Informationsdienste / zum Fachwirt für Informationsdienste oder zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt Ihre Kompetenzen anpassen und erweitern. Ein erfolgreicher Abschluss kann Ihnen Chancen zu höheren Positionen oder den Zugang zu neuen Aufgabenbereichen einräumen.
Sie verfügen über eine einschlägige Berufsausbildung und möchten sich zur Fachwirtin für Informationsdienste/zum Fachwirt für Informationsdienste oder zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt fortbilden?
Mit diesem Antrag melden Sie sich für die Fortbildungsprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zu dieser Fortbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.
Fachwirtin / Fachwirt für Informationsdienste:
1. Sie haben die Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf "Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ bestanden oder einen anderen Berufsabschluss in dem Bereich Archiv, Bibliothek bzw. Information und Dokumentation.
2. Sie haben/können eine/e praktische Tätigkeit in einem Archiv, einer Bibliothek oder einer Informations- und Dokumentationseinrichtung bis zum Zeitpunkt des zweiten schriftlichen Prüfungsteils dieser Fortbildung ausgeübt/ausüben. Die erforderliche Dauer der Tätigkeit richtet sich nach der Note der Abschlussprüfung Ihres Ausbildungsberufes:
Eine Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet.
3. Sie haben/nehmen regelmäßig am Unterricht eines Lehrganges am Verwaltungsseminar Frankfurt zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/-in für Informationsdienste teilgenommen/teil.
Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt:
Zulassung über Bildungsabschluss:
Sie besitzen einen der folgenden Bildungsabschlüsse:
Sie haben seit Bildungsabschluss bis zum Beginn des Fortbildungslehrganges über mindestens 12 Monate eine den oben genannten Berufen entsprechende Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst wahrgenommen. (Gültig ab 01.01.2023)
Sie nehmen/haben regelmäßig am Unterricht eines Lehrganges an einem Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin teil/teilgenommen.
Die Zulassung kann auch erteilt werden, wenn Sie im öffentlichen Dienst eine der folgenden Ausbildungen bestanden haben
und bis zum Beginn der Fortbildung einschlägige fachtheoretische Kenntnisse nachweisen können (z.B. der vorgeschaltete Anpassungslehrgang „Fit für Fachwirt - Basiswissen VFW“),
und seit Bildungsabschluss bis zum Beginn des Fortbildungslehrganges über mindestens 12 Monate eine den oben genannten Berufen entsprechende Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst wahrgenommen haben.
Auf die Zeit Ihrer geleisteten Berufspraxis werden entsprechende Tätigkeiten mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in voller Höhe angerechnet.
Eine Teilzeitbeschäftigung, deren Umfang unterhalb der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit liegt, wird für Ihre Berufspraxis anteilig angerechnet.
Die Zulassung kann auch für Interessierte mit vergleichbaren Bildungsabschlüssen möglich sein. Da in diesen Fällen eine individuelle Prüfung erfolgen muss, bitten wir Sie, sich direkt mit den jeweils regionalzuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern Kontakt aufzunehmen.
Fachwirtin / Fachwirt für Informationsdienste:
Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt:
Der Antrag ist bis zu 3 Monaten vor Beginn des Fortbildungslehrganges zu stellen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Teilnahme an dem anstehenden Termin nicht möglich. Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt: Bitte beachten Sie, dass bei wahrscheinlicher Verpflichtung zu einem noch abzuleistenden Anpassungslehrgang, der Antrag deutlich früher zu stellen ist.
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Zuständige Stelle nach BBiG im Regierungspräsidium Hessen
Dort finden Sie ebenfalls Informationen zu den Ausbildungen, Prüfungsordnungen etc.
Regierungspräsidium Gießen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
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Webseite:
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Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
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