Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?
Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen.
Verbindliche Auskunft
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.
Prüfungen in Hessen
Die Eignungsprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Es müssen ggf. Fristen bei der Antragsstellung beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.
Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu 2 Mal wiederholen.
Tipp: Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet.
Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das im Internet bereitstehende "Merkblatt zur Eignungsprüfung" durch.
Verbindliche Auskunft
– bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung –
Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, beantragen Sie bitte schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung:
Antrag auf Prüfungszulassung
Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung:
Eignungsprüfung
Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, bitte fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach.
Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin.
Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können.
Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen
Steuerberater / Steuerberaterin, Bestellung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten:
Sie können das Verfahren auch abwickeln über den
Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt unter anderem folgende Bedingungen voraus:
Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Bearbeitungsgebühr
Prüfungsgebühr
Hinweise:
Antrag auf Zulassung/Prüfungstermin
Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Adresse:
Steuerberaterkammer Hessen
Postfach 10 3152
PLZ: 60101
Bleichstraße 1
PLZ: 60313
Tel.: +49 69 153002-0
Fax: +49 69 153002-60
E-Mail:
geschaeftsstelle@stbk-hessen.de
Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr