Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat.
Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbetung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flug-zeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.
Bürger können Anträge zur Theorieprüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.
Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
Wenn Sie ein Privatflugzeug, Leichtluftfahrzeug, Segelflugzeug oder einen Freiballon führen wollen, müssen Sie vorher eine theoretische Prüfung ablegen.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Abgeschlossene theoretische Ausbildung
Der Prüfling erhält eine Mailbestätigung zur Teilnahme an der Theoretischen Prüfung mit weiteren Informationen. Ohne unsere Mailbestätigung ist eine Teilnahme an der Theoretischen Prüfung nicht möglich. Daher ist es erforderlich, bei der Anmeldung zur Theoretischen Prüfung die Mailadresse des Bewerbers mit anzugeben.
Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, ist dieser spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin per E-Mail abzusagen.
Zur Feststellung der Identität ist in allen Fällen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis am Prüfungstag vorzulegen.
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen