Mit dem Förderprogramm „Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA“ werden modellhafte und innovative Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von weiteren auf den Arbeitsmarkt bezogenen Akteuren gefördert.
Die Maßnahmen sollen Brücken bauen zwischen arbeitslosen Menschen einerseits und dem Bedarf an Fachkräften andererseits. Sie sollen belegen, dass aus Arbeitslosen, und insbesondere auch aus Langzeitarbeitslosen, mit der notwendigen Unterstützung durch Begleitung, Beratung und Qualifikation Fachkräfte werden können, deren Einsatz und Know-how auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Dies kann etwa durch Maßnahmen geschehen, die auf die Ausbildung in Zukunfts- und Mangelberufen ausgerichtet sind. Ansätze aus dem Bereich Teilzeitausbildung sind dabei besonders erwünscht. Auch für vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen, kann die Förderung genutzt werden. Auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und der Arbeitsmarktförderung am Übergang Schule – Beruf können Gegenstand der Förderung sein.
Wünschenswert sind auch Projekte, die die Digitalisierung sowohl im Sinne der digitalen Kompetenzentwicklung der Projektteilnehmenden als auch das digitale Lernen der Teilnehmenden berücksichtigen. Wo möglich und sinnvoll, sollte eine berufsqualifizierende Sprachförderung Bestandteil der Projektkonzepte sein.
Des Weiteren können Projekte gefördert werden, die durch das Sammeln von Erkenntnissen, das Erproben von neuen Methoden oder das Anwenden von innovativen Inhalten dazu beitragen, mittelbar die unten genannten Personengruppen zu unterstützen.
In den Fördergrundsätzen sind Kriterien zur Bewertung der eingereichten Projekte definiert.
Das Förderprogramm Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA soll modellhafte und innovative Maßnahmen fördern, die dazu beitragen, dass aus den Arbeitslosen und Geringqualifizierten von heute die Fachkräfte von morgen werden können.
Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank stellen.
Zuständig ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen keine Kosten an.
Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.
Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.
Fördergrundsätze für das Förderprogramm Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) vom 19. Dezember 2016 (StAnz. 2023 S. 98) (Neufassung zurzeit im Genehmigungsverfahren)
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
PLZ: 63067
E-Mail:
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