Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 48.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung auch gefördert werden. Dazu müssen diese Kosten gesondert ausgewiesen sein (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Keine Förderung bekommen Sie:
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl ist, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzhaus-Standard Ihres Gebäudes ab. Folgende Standards werden gefördert:
Förderfähig sind alle Kosten, die bei der Durchführung der Sanierung entstehen. Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der Sanierungsmaßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Obergrenzen der förderfähigen Kosten:
Sie müssen einen Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung einbinden.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Sanierungsmaßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.
Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Sanierungsmaßnahme zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Wohngebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Sie stellen den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal.
Antragsberechtigt sind:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Hinweis:
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)