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Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen vor der Arbeitsaufnahme eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung für den Erhalt einer Zugangsberechtigung. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die erforderlichen Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.
Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
Die Regelung betrifft somit auch:
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung dient der Feststellung, dass von Ihnen keine Gefahr für die Sicherheit im Luftverkehr ausgeht.
Die Prüfung umfasst:
Die Überprüfung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung selbst über Ihren Arbeitgeber und den Flughafenbetreiber beantragen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.
Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann - soweit dies in Einzelfällen geboten ist - auch bedeuten, dass Sie z.B. einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
Dennoch wird jeder Einzelfall einer individuellen Bewertung unterzogen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann entfallen, wenn
Wenn Sie auf einem Flughafen in arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, um die Zugangsberechtigung zu erhalten.
Sofern Sie auch eine Zugangsberechtigung benötigen, beantragen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung über den Flughafenbetreiber. Brauchen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung ohne Zugangsberechtigung, wenden Sie sich direkt an die Luftsicherheitsbehörde.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung selbst über Ihren Arbeitgeber und den Flughafenbetreiber beantragen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - Landespolizeipräsidium
Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde
Nach § 7 Luftsicherheitsgesetz können folgende Personen einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen:
Eine Überprüfung ist nach Einstellung durch die im Sicherheitsbereich tätige Firma möglich oder als Bewerber um einen Arbeitsplatz. Eine Vorabprüfung zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist nicht möglich, da der Gesetzgeber den Personenkreis abschließend definiert hat.
Die Antragsstellung muss stets über den Arbeitgeber erfolgen (Ausnahme: Privatpiloten und Flugschüler).
Allgemein:
Beachten Sie hierzu bitte die jeweiligen Merkblätter der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
Speziell:
Privatpiloten und Flugschüler tragen die Kosten selbst.
Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern. In Einzelfällen auch länger.
Widerspruch.
Gegen die Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden Es ist zweckmäßig, den Widerspruch zu begründen und einen bestimmten Antrag zu stellen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Adresse:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde
Adickesallee 70
PLZ: 60322
Tel.: +49 69 755-65008
Fax: +49 69 755-80808
E-Mail:
v5.ppffm@polizei.hessen.de
Webseite:
LUFTSICHERHEITSBEHÖRDE HESSEN IM POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT