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2. Änd. des Bebauungsplanes Zentralsportanlage Rehberg

2. Änd. des Bebauungsplanes Zentralsportanlage Rehberg

Bereitstellungstag:

2. Änderung des Bebauungsplanes „Zentralsportanlage Rehberg“

Die Stadtverordnetensammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 07.11.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zentralsportanlage Rehberg“, Kernstadt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. 

Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Hörbach, Flur 2 das Flurstück 174/3 mit einer Flächengröße von 2.994 m². 

Die Bebauungsplanänderung, die Begründung incl. Umweltbericht und der landschaftsplanerische Beitrag können bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Stadtentwicklung und Planung, Zimmer 102 von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass 

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs 

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

Herborn, den 14.12.2024 

gez. Katja Gronau 

Bürgermeisterin