Änderungssatzung zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Herborn
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 142) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn am 16. September 2021 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Herborn beschlossen:
Art. 1
§ 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn vom 3. Juli 2013 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Eine Kopie der Niederschrift wird innerhalb von 10 Tagen nach der Sitzung an alle Stadtverordneten und Magistratsmitglieder übersandt. Die Übersendung kann auch elektronisch erfolgen, wenn dies zuvor zwischen der Empfängerin bzw. dem Empfänger und der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stadtverordnetenvorsteher vereinbart wurde. Einwendungen gegen die Niederschrift können innerhalb einer Woche nach der Übersendung schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher erhoben werden. Die Einwendung ist zu begründen. Über zulässige Einwendungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung.
Art. 2
§ 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Herborn vom 3. Juli 2013 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Eine Kopie der Niederschrift wird innerhalb von 10 Tagen nach der Sitzung an alle Ortsbeirats- und Magistratsmitglieder, sowie an die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden und an die Stadtverordneten des jeweiligen Stadtteils übersandt. Die Übersendung kann auch elektronisch erfolgen, wenn dies zuvor zwischen der Empfängerin bzw. dem Empfänger und der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stadtverordnetenvorsteher vereinbart wurde. Einwendungen gegen die Niederschrift können innerhalb einer Woche nach der Übersendung schriftlich oder elektronisch bei der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher erhoben werden. Die Einwendung ist zu begründen. Über zulässige Einwendungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung.
Art. 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Herborn, 12.10.2021
Magistrat der Stadt Herborn
gez. Katja Gronau
Bürgermeisterin