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Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Herborn

Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Herborn

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Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Herborn

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn am 5. November 2020 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Herborn beschlossen:

Artikel I

 Folgender § 2 a wird eingefügt:

§ 2 a „Besonderer Ausschuss nach § 51 a HGO“

 

(1)    Zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit während der allgemeinen Infektionslage nach dem Ausbruch des Corona-Virus (SARS-VoV-2-Virus) wird ein besonderer Ausschuss gebildet.

(2)    In den Ausschuss nach Absatz 1 werden 12 Mitglieder gewählt.

(3)    Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem besonderen Ausschuss die Eilentscheidung in dringenden Angelegenheiten. Auf den besonderen Ausschuss finden die Regelungen des § 51 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Anwendung.

 Artikel II

 Diese Änderungssatzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.

Artikel III

 Artikel I tritt mit Ablauf des „Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ vom 24.3.2020 außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Herborn, 06.11.2020

Magistrat der Stadt Herborn

 

gez.

Katja Gronau

Bürgermeisterin


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