Bekanntmachung der Stadt Herborn - Übermittlungssperren im Melderegister
Es besteht die Möglichkeit für bestimmte Stellen eine Übermittlungssperre zu beantragen. Betroffene können der Weitergabe Ihrer Daten an
widersprechen.
Einwohnerinnen und Einwohner, die von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Stadt Herborn abgeben. Dies kann auf dem Post- oder Onlineweg erfolgen. Der Antrag kann auf der Internetseite www.herborn.de heruntergeladen oder über den Bereich Online-Services direkt beantragt werden.
Bereits gestellte Anträge nach dem alten Melderecht behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sie widerrufen werden. Es muss kein Antrag nach dem neuen Bundesmeldegesetz gestellt werden. Allerdings kann jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der von Ihnen eingelegten Widersprüche zu den oben genannten Datenübermittlungen vorgenommen werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team vom Bürgerbüro zur Verfügung (02772 708331).
Herborn, den 7.12.2024 Katja Gronau, Bürgermeisterin