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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn 

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Reiner Dworschak, 35745 Herborn hat durch Wegzug zum 31.03.2025 keine Grundlage mehr zur Mandatsausübung. An seine Stelle rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Dorothea Gillert-Marien, Beethovenstr. 15, 35745 Herborn in die Stadtverordnetenversammlung nach, nachdem Frau Beate Brütting ihren Mandatsverzicht erklärt hat. 

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben. 

Herborn, 18.03.2025

Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter