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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 KWG

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 KWG

Bereitstellungstag:

Bekanntmachung zum Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters
Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die folgenden Gremien:


Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag CDU in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Dirk Birkenstock, 35745 Herborn hat auf sein Mandat verzichtet. An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der CDU Herr Hans Jackel, Buchenstr. 4 35745 Herborn- Seelbach in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.


Ortsbeirat Herborn

Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag CDU in den Ortsbeirat Herborn gewählten Bewerber Jonas Trocha und Claus Krimmel haben auf ihr Mandat verzichtet.
An ihre Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der CDU Herr Philipp Görg, Kirchberg 10, 35745 Herborn in den Ortsbeirat Herborn nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.


Ortsbeirat Merkenbach

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag BfM in den Ortsbeirat Merkenbach gewählte Bewerber Ralf-Schäfer hat auf sein Mandat verzichtet.
An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der BfM Herr Martin Hinder, Oranienstr. 24, 35745 Herborn-Merkenbach in den Ortsbeirat Merkenbach nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.


Ortsbeirat Seelbach

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag CDU in den Ortsbeirat Seelbach gewählte Bewerber Micha Gabriel hat auf sein Mandat verzichtet.
An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der CDU Herr Thomas Benner, Marburger Str. 14, 35745 Herborn-Seelbach in den Ortsbeirat Seelbach nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.


Herborn, 10.04.2021
gez.
Stephan Göbel Gemeindewahlleiter