Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv
Änderung der Wohngeldzuständigkeit ab 01.07.2013

Änderung der Wohngeldzuständigkeit ab 01.07.2013

Herborn, 20.6.2013: Wegen der Änderung der Wohngeldzuständigkeitsverordnung wird ab dem 01.07.2013 für den nördlichen Lahn-Dill-Kreis nur noch die Wohngeldbehörde beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises in Dillenburg zuständig sein.


Das bedeutet, dass ab dem 01.07.2013 alle Wohngeldanträge (Erst-, Weiterleistungs-und Erhöhungsanträge) nur noch bei der Wohngeldbehörde in Dillenburg unter der Adresse


Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Fachdienst Grundsicherung

Wohngeld

Wilhelmstraße 20

35683 Dillenburg

Tel.: 02771/407-0


bearbeitet werden.


Wohngeldbescheide, die bereits erteilt wurden, bleiben bis zum darin angegebenen Bewilligungsende gültig. Änderungen in den Verhältnissen sind ab dem 01.07.2013 der Wohngeldbehörde in Dillenburg mitzuteilen. Die bisherige zuständige Wohngeldstelle im Rathaus Herborn nimmt die Anträge lediglich zur Weiterleitung an den Kreis in Dillenburg entgegen.