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Änderungen für Wohnungsgeber und Mieter

Änderungen für Wohnungsgeber und Mieter

Zum 01.11.2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich einige Änderungen für die Meldebehörde, aber auch für Wohnungsgeber oder Mieter.

Ab diesem Tag muss gemäß § 19 BMG bei jeder Anmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus, da das genaue Datum des Einzugs bestätigt werden muss und nicht der Beginn eines Mietverhältnisses.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss verschiedene Angaben enthalten. Sobald Angaben fehlen, darf diese nicht angenommen werden. Vordrucke können auf der Internetseite www.herborn.de heruntergeladen oder im Bürgerbüro abgeholt werden.

Für weitere Fragen steht das Team vom Bürgerbüro zur Verfügung (02772 708-111).