Und das mit der 2G-Regel, deren Umsetzung auch am Eingang zum Park kontrolliert wird. Die Aufbauarbeiten für den Weihnachtspark haben gestern begonnen. Auch der „Lustige Elch“ ist – nach einem Jahr pandemiebedingter Pause - bereits vor Ort.
Betreiber Christian Hoernchen hat ein Abstands- und Hygienekonzept entwickelt, dem auch der Lahn-Dill-Kreis zugestimmt hat. Stand heute besteht die Maskenpflicht nur in möglichen Gedrängesituationen am Eingang, im Innenbereich des Parks gelten diese nicht, ebenfalls gibt es keine Abstandsregeln. Grundsätzlich ist damit die Basis für eine stimmungsvolle Vorweihnachtszeit gelegt, nach der sich viele Herborner in den vergangenen Monaten gesehnt haben.
Gleichwohl: Die aktuelle pandemische Situation bleibt stets im Blickfeld der Betreiber, so dass man auf die weitere Entwicklung ggf. reagieren kann. Geöffnet ist der Weihnachtspark täglich ab 12 Uhr, spätestens um 22 Uhr ist dann allerdings "Ende Gelände", je nach Besucheraufkommen auch früher.
Bei der 2G-Regel wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein Negativnachweis, in Form des Test-Heftes aus der Schule oder eines Schnell-Tests, benötigt. Für Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wir kein Negativnachweis benötigt.