Daher ist es der Stadt Herborn schon seit 1978 ein großes Anliegen, die Arbeit der Vereine anzuerkennen und durch die Vereinsförderung finanziell zu unterstützen.
Folgende Zuschüsse können förderberechtigte Vereine erhalten:
• Zuschuss zum/r Neubau/Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
• Zuschuss für Vereinsjubiläen (alle 25 Jahre)
• Zuschuss für jedes Mitglied unter 18 Jahren
• Zuschuss für jedes Mitglied über 18 Jahren
• Zuschuss für die Teilnahme am Deutschen Turnfest
Förderberechtigt sind nach I Nr. 2 der Satzung zur Förderung des Vereinslebens der Stadt Herborn folgende Vereine: |
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Die zweite Voraussetzung für die Förderung wurde im September 2018, durch den Beschluss einer Änderungssatzung von der Stadtverordnetenversammlung, angepasst.
Durch die Satzungsänderung können nun auch Vereine, deren Einwohner/innen nicht überwiegend aus Herborn kommen, eine Förderung erhalten, solange sie durch den Vereinsnamen oder deren Tätigkeit einen klaren Bezug zur Stadt Herborn herstellen.
Engagiert sich Ihr Verein für die Stadt Herborn oder trägt die Stadt Herborn im Vereinsnamen und erfüllt auch alle anderen Fördervoraussetzungen? Dann können Sie noch bis zum 31.03.2019 einen Antrag auf Vereinsförderung in unserem Vereinsportal www.vereine.herborn.de stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Vereinsförderung: Marco Klingelhöfer, 02772 708 245, m.klingelhoefer@herborn.de oder Jana Decker, 02772 708 208, j.decker@herborn.de.
Bild: Andreas Schumann