Nach § 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes besteht die Verpflichtung, Lärmminderungsplanungen in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr durchzuführen. Die Lärmminderungsplanung umfasst eine Lärmkartierung und die Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der InternetSeite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter www.hlug.de abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Lärmkarten bei Ihrer Gemeinde.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen. Es besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich von Hauptverkehrsstraßen in der Umgebung Ihrer Gemeinde über die Gemeindeverwaltung bis zum 31. März 2008 schriftlich einzureichen.
Die gesammelten Anregungen und Vorschläge werden von der Gemeindeverwaltung dem Regierungspräsidium Gießen zur Aufstellung der Lärmaktionspläne zugeleitet.
Gießen, den 29.01.2008
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung IV Umwelt
Aktenzeichen 43.2 - 53 e 533 - Umgebungslärm
Hinweis:
Da in der folgenden Stufe (nach 2008) auch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen gefordert wird, ist es wichtig, bereits frühzeitig so viele Informationen wie möglich zu sammeln. Wenn Ihnen also Lärmkonflikte bekannt sind, bitten wir diese an uns zu melden, damit daraus eine Lärmminderungsmaßnahme entstehen kann, die dann als solche auch im Lärmaktionsplan festgeschrieben wird.
Meldung bitte an Stadt Herborn, Bürgerservice,
Herr Lang, Tel. 02772 - 708-250, eMail: v.Lang@herborn.de