Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Bad Laasphe liegt der Lahn-Dill-Kreis nun in der offiziellen Überwachungszone der Tierseuche. „Die Ausbreitung der Vogelgrippe um uns herum beobachten wir schon seit einiger Zeit“, sagt Dr. Giuseppe Bosco, Leiter des Kreis-Veterinäramtes. Jetzt sei sie beträchtlich nähergekommen. „Wir wollen unsere Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis bestmöglich unterstützen“, so Bosco weiter. Seine Mitarbeitenden sind momentan dabei, Geflügelbetriebe im Lahn-Dill-Kreis zu beproben, die vermutlich Kontakt zum Erreger hatten.
Von der Überwachungszone betroffen sind Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den Ortsteilen Dietzhölztal-Mandeln und Eschenburg-Roth. Für sie gelten nun besondere Regeln, um ihre Tiere zu schützen. Zusammengefasst finden sich diese Restriktionen in der aktuellen Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises. Betroffene finden die Allgemeinverfügung auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises.
Halterinnen und Halter von Geflügel außerhalb der Überwachsungszone müssen die Regeln nicht beachten, werden aber dennoch zur erhöhten Achtsamkeit aufgerufen. Es sei wichtig, dass jede und jeder im Umgang mit ihren beziehungsweise seinen Tieren ganz besonders auf Hygiene achtet und den Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln vermeidet, heißt es aus dem Veterinäramt. Detaillierte Informationen hat der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in einer Übersicht zusammengefasst.
Am 3. Dezember 2022 wurde der Ausbruch der Vogelgrippe in einer Privathaltung in Bad Laasphe im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen amtlich festgestellt. Von der Sperrzone sind auch Gebiete in Hessen betroffen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist sowohl von der Schutz- als auch von der Überwachungszone betroffen. Der Lahn-Dill-Kreis und der Landkreis Waldeck-Frankenberg sind von der Überwachungszone betroffen.
Auffinden verendeter Wildvögel
Wildvögel sind die häufigsten Überträger der Vogelgrippe. Wer einen verendeten Vogel entdeckt, wird um Meldung beim Kreis-Veterinäramt gebeten, um die Vogelgrippe bestmöglich einzudämmen. Tote Vögel können nach vorheriger telefonischer Absprache an folgender Stelle für die Untersuchung auf Vogelgrippe abgegeben werden:
Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises, Schlossstraße 20, 35745 Herborn, Telefon: 06441 407-7711, E-Mail: veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de
Beim Einsammeln eines toten Tieres sollten Mundschutz und Einmalhandschuhe verwendet sowie gegebenenfalls auch Händedesinfektionsmittel benutzt werden.
Bild/Grafik: Friedrich-Loeffler-Institut