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Bäume und Hecken sind von Frühjahr bis Herbst geschützt

Bäume und Hecken sind von Frühjahr bis Herbst geschützt

Für größere Schnittarbeiten ist meist eine Genehmigung erforderlich

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt, das heißt stark beschnitten, werden. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen. Hierbei sollte rechtzeitig Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises aufgenommen werden.

Mit Beginn des Frühjahrs beginnt auch die Tierwelt wieder mit ihren Aktivitäten und findet in diesen Gehölzen ideale Lebensräume, sei es als Nist- oder Ruheplatz, Nahrungsraum oder Unterschlupf. Auch Gärten bieten gerade in besiedelten Gebieten oft die einzige Rückzugsmöglichkeit für viele gefährdete Tierarten. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des laufenden Zuwachses ist natürlich möglich. Hierbei sollte besonders auf brütende oder nistende Vögel geachtet werden. Auch das Fällen von Bäumen ist von März bis September nur eingeschränkt möglich. In dieser Zeit dürfen Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen und des Waldes nicht ohne Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Hierbei geht es vor allem um Bäume an Straßen, Obstbäume in Streuwiesen sowie Einzelbäume oder Baumgruppen in der freien Landschaft.

Sollte es aus Sicherheitsgründen oder wegen dringender Bauarbeiten doch erforderlich sein, ist eine Genehmigung einzuholen. Anfragen können gerne an umwelt@lahn-dill-kreis.de gerichtet werden.