Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Mit Beginn des Frühjahrs beginnt auch die Tierwelt wieder mit ihren Aktivitäten und findet in diesen Gehölzen ideale Lebensräume, sei es als Nist- oder Ruheplatz, Nahrungsraum oder Unterschlupf. Auch Gärten bieten gerade in besiedelten Gebieten oft die einzige Rückzugsmöglichkeit für viele gefährdete Tierarten. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des laufenden Zuwachses ist natürlich auch dann möglich. Hierbei sollten Gärtnerinnen und Gärtner besonders auf brütende oder nistende Vögel achten.
Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt, das heißt stark beschnitten, werden. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen. Hierbei sollte rechtzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises aufgenommen werden.
Die Beseitigung von Gehölzen ist in der oben genannten Zeit nur eingeschränkt möglich. Diese dürfen außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen und des Waldes nicht ohne Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Hierbei geht es vor allem um Bäume an Straßen, Obstbäume in Streuobstwiesen sowie Einzelbäume oder Baumgruppen in der freien Landschaft. Sollte es aus Sicherheitsgründen oder wegen dringender Bauarbeiten doch erforderlich sein, ist eine Genehmigung einzuholen. Anfragen können gerne an umwelt@lahn-dill-kreis.de gerichtet werden.
Grün- und Astschnitt nehmen die Wertstoffhöfe im Lahn-Dill-Kreis kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen entgegen. Größere Mengen, mehr als eine Pkw-Ladung, kann im Abfallwirtschaftszentrum in Aßlar abgegeben werden. Dafür fallen entsprechende Gebühren an. Alle Informationen zu diesem Thema sind unter https://www.awld.de/de/Abfallinfo/Gruenschnitt/ zu finden.