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Baumfällungen und Heckenschnitt bis 01. März möglich

Baumfällungen und Heckenschnitt bis 01. März möglich

Herborn, 24.02.2011: Nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, sind in der Regel Baumfällungen und Gehölzrückschnitte nur noch bis zum 1. März möglich. Nach § 39 BNatSchG ist das Abschneiden und auf den Stock setzen von Bäumen (außer in Wald und Garten), Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September generell nicht zulässig. Diese Regelung gilt sowohl für Grünbestände innerhalb des Siedlungsbereichs als auch für den Außenbereich. Ganzjährig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen möglich. Außerdem gibt es Ausnahmen für Schnittmaßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Auch in diesem Frühjahr und Herbst bietet die Stadt Herborn ihren Bürgern die Möglichkeit, das Schnittgut an jeweils vier Samstagen kostenlos beim städtischen Baubetriebshof abzugeben. Die Termine werden rechtzeitig im Stadtanzeiger bekannt gegeben.

Nachfragen zu diesem Thema richten Sie bitte an den zuständigen Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Herborn unter der Rufnummer 02772/708-253.