Die Jagdgenossenschaft Herborn hat in der Genossenschaftsversammlung am 26.10.2020 beschlossen, den Jagdpachterlös für das Jagdjahr 2019/20 dem Etat der Stadt Herborn zuzuführen. Gemäß §10 Abs.3 BJG weise ich darauf hin, dass jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe, durch schriftliche oder mündliche Erklärung beim Jagdvorsteher, beantragen kann.
Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit ab 15.11.2020 für 30 Tage bei mir zur Einsicht offen. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Herborn, den 10.11.2020
Der Jagdvorsteher:
Wolfgang Leichthammer
Email: Jagdvorsteher.JGHerborn@t-online.de
(Dieser Text wird auf der Internetseite der Stadt Herborn www.herborn.de
unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht. und zugleich in der Tageszeitung
auf diese Bekanntmachung der JG hingewiesen.)
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