Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Herborn
Die Jagdgenossenschaft Herborn hat in der Genossenschaftsversammlung am 25.04.2022 beschlossen, den Jagdpachterlös für das Jagdjahr 2021/22 dem Etat
der Stadt Herborn zuzuführen.
Gemäß §10 Abs.3 BJG weise ich darauf hin, dass jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe, durch schriftliche oder mündliche Erklärung beim Jagdvorsteher, beantragen kann.
Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit ab 23.05.2022 für 30 Tage bei mir zur Einsicht offen. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Herborn, den 16.05.2022
Der Jagdvorsteher:
Wolfgang Leichthammer
Email: Jagdvorsteher.JGHerborn@t-online.de