Jagdgenossenschaft Herborn
hier: Jagdgenossenschaftsversammlung
Gemäß § 9 Absatz 2 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 8 des Hessischen Jagdgesetzes lade ich hiermit zu einer Jagdgenossenschaftsversanmmlung der Jagdgenossenschaft Herborn, bestehend aus den Teiljagdbezirken Amdorf, Burg, Herborn, Hirschberg-Guntersdorf, Hörbach, Seelbach, Merkenbach, Schönbach und Uckersdorf,
am Montag, dem 17. April 2023, 18.00 Uhr,
nach Herborn, Comeniussaal im Rathaus,
alle Jagdgenossen ein.
Zur Jagdgenossenschaft gehören alle Eigentümer von Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Herborn liegen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Eigentum an Flächen sowie die Flächengröße sind mit einem Kataster- oder Grundbuchauszug nachzuweisen, der unbedingt mitzubringen ist.
Jede Genossin/jeder Genosse kann sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, ein Elternteil oder eine andere Genossin/Genossen vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Der schriftlichen Vollmacht ist unbedingt ein entsprechender Eigentums- und Flächennachweis (wie oben) beizufügen.
Tagesordnung :
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Einladung
zur Jagdgenossenschaftsversammlung und der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstands
7. Abstimmung über Auszahlung und Verwendung des Jagdpachterlöses
8. Anfragen und Verschiedenes
Herborn, den 13.03.2023
Der Jagdvorsteher
Wolfgang Leichthammer