Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)
Bekanntmachung der Stadt Herborn
Allgemeinverfügung
Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom13. Dezember 2019 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn am Sonntag, dem 03.04.2022 in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr freigegeben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.