Bekanntmachung
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Magistrats der Stadt Herborn
Hiermit wird gemäß § 114 Abs. 2 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung über den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Magistrats be-kanntgemacht. Der Beschluss vom 10. Juni 2021 lautet:
"Der von der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises (Rechnungsprüfungs-amt) geprüfte Jahresabschluss 2016 wird in der vorgelegten Form mit einer Bi-lanzsumme von 124.298.806,43 €, einem Jahresergebnis von 587.691,31 € und einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von -1.954.302,91 € gem. § 114, Abs. 1 HGO beschlossen. Dem Magistrat wird gem. § 114, Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Magistrats sind der Aufsichtsbehörde gem. § 114, Abs. 2 HGO unverzüglich vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 114, Abs. 2 HGO an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen."
Der Jahresabschluss mit Anlagen sowie der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 21. Juni 2021 bis einschließlich 29. Juni 2021 im Rathaus der Stadt Herborn, Zimmer 304 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Herborn, den 11. Juni 2021 Der Magistrat
gez. Katja Gronau
Bürgermeisterin